Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) – Ein Schritt in Richtung nachhaltiger Lieferketten
Am 29. Juni 2023 trat die EU-Verordnung Nr. 1115/2023, auch bekannt als EUDR (Regulation on Deforestation-Free Products), in Kraft. Sie gilt für große und mittlere Unternehmen voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2025, für Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026.
Ziel der EUDR
Die Verordnung soll sicherstellen, dass innerhalb der EU nur Produkte auf den Markt gelangen, die ohne Entwaldung und Waldschädigung hergestellt wurden. Damit will die EU einen Beitrag zur Reduzierung der globalen Entwaldung und zur Förderung nachhaltiger Lieferketten leisten und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen sowie den Verlust an biologischer Vielfalt verringern. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher*innen?
Bedingungen der EUDR
Gegenstand der Verordnung sind die relevanten Rohstoffe Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung. Diese dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht (importiert, erzeugt oder gefertigt), bereitgestellt (gehandelt) oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Entwaldungsfreiheit: Die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur von Flächen stammen, auf denen seit dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat.
- Einhaltung der Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes: Die Herstellung der Rohstoffe muss mit den gesetzlichen Anforderungen des Herkunftslandes übereinstimmen.
- Sorgfaltserklärung: Unternehmen müssen eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) abgeben, um die Einhaltung der Vorgaben zu bestätigen. Diese wird über ein EU-Informationssystem abgegeben, das eine Referenznummer vergibt. Erst nach Abgabe dieser Erklärung dürfen Produkte auf den Markt gebracht werden.
Die Verordnung soll sicherstellen, dass innerhalb der EU nur Produkte auf den Markt gelangen, die ohne Entwaldung und Waldschädigung hergestellt wurden.
Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen, müssen Unternehmen ein Sorgfaltspflichtensystem etablieren und jährlich auf Aktualität hin überprüfen sowie Dokumente für fünf Jahre im Unternehmen aufbewahren.
Zudem ist eine dreistufige Sorgfaltspflicht zu erfüllen:
- Informationssammlung: Detaillierte Daten zu Produkten und deren Ursprung müssen erfasst werden, einschließlich präziser Geokoordinaten.
- Risikoprüfung: Unternehmen prüfen, ob ihre Produkte mit Entwaldung in Verbindung stehen. Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko (gemäß EU-Benchmarking) unterliegen vereinfachten Anforderungen.
- Risikominderung: Falls Risiken identifiziert werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, bevor eine Sorgfaltserklärung abgegeben wird.
Verstöße gegen die Verordnung können mit hohen Bußgeldern (bis zu 4 % des Jahresumsatzes), der Einziehung von Erzeugnissen oder Einnahmen, einem Handelsverbot sowie einem Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Förderungen geahndet werden.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung unterscheidet zwischen ‚Marktteilnehmern‘, die Produkte erstmalig in der EU in Verkehr bringen oder exportieren, und ‚Händlern‘, die Produkte weiterverkaufen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von vereinfachten Regelungen, müssen aber dennoch Transparenz und Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
KMU-Händler und KMU-Marktteilnehmer der nachgelagerten Lieferkette sind von der Durchführung einer eigenen Sorgfaltsprüfung befreit. Sie müssen jedoch in der Lage sein, die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen der Lieferanten vorzulegen und Informationen zur Identität über ihre Lieferanten und Kunden bereitzustellen.
Durchsetzung und Sanktionen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für die Umsetzung der EUDR in Deutschland verantwortlich. Verstöße gegen die Verordnung können mit hohen Bußgeldern (bis zu 4 % des Jahresumsatzes), der Einziehung von Erzeugnissen oder Einnahmen, einem Handelsverbot sowie einem Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Förderungen geahndet werden.
Herausforderungen und Chancen
Die Einführung der EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Sie müssen ihre Lieferketten detaillierter prüfen und dokumentieren. Gleichzeitig eröffnet die Verordnung die Chance, Transparenz und Nachhaltigkeit in globalen Handelsbeziehungen zu fördern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft unter Beweis stellen.