Klimaneutral-Label auf dem Prüfstand
Über den aktuellen juristischen Stand zur Nutzung des klimaneutral-Labels in Deutschland, die Green Claims Initiative der EU und den Wert von Klimaschutzprojekten. Eine Zusammenfassung unseres aktuellen Zukunftswerk-Podcasts „Das Ende der Klimaneutralität?“ mit einem Interview mit unserem Vorstand, Jurist und Nachhaltigkeitsberater Alexander Rossner.
Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen dm Drogeriemarkt wegen der Nutzung der Labels „klimaneutral“. Und ihr wurde nun vom Landgericht Karlsruhe Recht gegeben. Aus diesem Anlass geht es in unserem aktuellen Podcast um die Fragen der Fragen im Nachhaltigkeits-Marketing: Dürfen Unternehmen Label wie klimaneutral noch verwenden? Und wenn ja, wie? Wie sieht es rechtlich auf Deutschland- und auf EU-Ebene aus? Und ist das Engagement für Klimaschutz nur Greenwashing? Das haben wir Zukunftswerk Vorstand, den Juristen und Nachhaltigkeitsberater Alexander Rossner, gefragt. Im Folgenden die wichtigsten Infos, Empfehlungen für Unternehmen und Hintergründe zum Begriff der Klimaneutralität.
Das gesamte Interview und weitere Folgen zu den Themen Freiwilliger Emissionshandel und Klimaneutralität sind nachzuhören im Podcast „Zukunftswerk – Nachhaltigkeit genau genommen“ und überall, wo es Podcasts gibt.
Der Begriff Klimaneutralität stammt aus den Anfängen des freiwilligen Klimaschutzes im Rahmen des Kyoto-Protokolls von 1997. Die Staatengemeinschaft legte erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Grenze für den Ausstoß von Treibhausgasen fest. Was für Staaten galt, sollte (auf freiwilliger Basis) auf Unternehmen übertragen werden – als marketingtauglicher Begriff wurde Klimaneutralität gewählt.
Deutsche Umwelthilfe gegen dm: Das aktuelle Urteil des Landgerichts Karlsruhe
Einige Produkte des dm Drogeriemarktes waren bisher als klimaneutral gekennzeichnet. Dagegen klagte die Deutsche Umwelthilfe und ihr wurde nun Recht gegeben. Begründet wird das Urteil damit, dass bei Verbrauchern Erwartungen geweckt würden, die nicht der Realität entsprächen. DasUrteil zugunsten der Umwelthilfe verbietet den Begriff dabei nicht gänzlich. Doch die Hürden für dessen Verwendung werden durch die Entscheidung höher gelegt.
Verwendung des klimaneutral-Labels: Welche Information sichtbar sein muss
Unternehmen, die den Begriff „klimaneutral“ verwenden möchten, können sich an folgenden Regeln orientieren (Stand 02. August 2023): Auf dem als klimaneutral gekennzeichneten Produkt muss ein Link zu weiterführenden Informationen angebracht sein. Diese Informationen müssen über den Umfang der CO2-Kompensation sowie über das verwendete Klimaschutzprojekt aufklären. Alexander Rossner empfiehlt „bei Werbeaussagen möglichst viele Informationen bereitzustellen, die erklären, wie die Klimaneutralität zustande gekommen ist.“
Auf einer Verpackung kann beispielsweise stehen: CO2-neutral durch Klimaschutzprojekt plus Link/QR-Code oder CO2-neutral durch Kompensation plus Link/QR-Code.
"Durch den Handel mit Zertifikaten bekommen CO2-Emissionen einen Preis, der Klimaschutz bekommt Aufmerksamkeit und es werden im Rahmen von Klimaschutzprojekten Arbeitsplätze geschaffen und weitere Nachhaltigkeitswirkungen entfaltet.“
Alexander Rossner
Die Green Claims Initiative der Europäischen Union
Auch auf EU-Ebene werden derzeit Regeln zum Umgang mit Labeln erarbeitet. Die Green Claims Initiative, eine Verordnung der EU, nimmt alle Umwelt- und Klimaschutzaussagen auf. Diese dürfen unter zwei Bedingungen geführt werden:
1. Es handelt sich um ein staatliches Kennzeichen oder
2. Die Aussagen müssen durch Dritte zertifiziert sein
Die finale EU-Verordnung steht aktuell aus.
Der Begriff Klimaneutralität und die Bedeutung von Klimaschutzprojekten
Klimaneutralität bedeutet, dass entstandene Emissionen rechnerisch ausgeglichen werden, indem in der entsprechend gleichen Anzahl CO2-Zertifikate erworben werden. Da in der Realität die meisten unserer wirtschaftlichen und privaten Tätigkeiten mit dem Ausstoß von CO2 verbunden sind, ist die rechnerische Neutralität derzeit nur durch Kompensation zu erreichen.
Der Begriff Klimaneutralität stammt aus den Anfängen des freiwilligen Klimaschutzes im Rahmen des Kyoto-Protokolls von 1997. Die Staatengemeinschaft legte erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Grenze für den Ausstoß von Treibhausgasen fest. Was für Staaten galt, sollte (auf freiwilliger Basis) auf Unternehmen übertragen werden – als marketingtauglicher Begriff wurde Klimaneutralität gewählt.
Der Begriff wird teilweise überstrapaziert. Trotzdem sieht Alexander Rossner den Kompensations-Mechanismus positiv, denn „durch den Handel mit Zertifikaten bekommen CO2-Emissionen einen Preis, der Klimaschutz bekommt Aufmerksamkeit und es werden im Rahmen von Klimaschutzprojekten Arbeitsplätze geschaffen und weitere Nachhaltigkeitswirkungen entfaltet. Dies gilt auch und gerade für die derzeit in der Kritik befindlichen Waldschutzprojekte im brasilianischen Regenwald.“